Der Ablauf ist ganz einfach!

Nicht mehr zögern! Einfach anrufen, eine E-Mail schreiben oder einen persönlichen Termin vereinbaren!

Wir stehen Ihnen an fünf Tagen in der Woche telefonisch gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an und erkundigen Sie sich nach Ihren Möglichkeiten. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail. In einem kostenfreien Vorgespräch können wir alle Grundfragen klären, sobald wir dann Ihre Unterlagen erhalten haben, setzen wir uns mit Ihren Gläubigern in Verbindung. Sie müssen sich dabei um nichts kümmern. Je nach Anzahl und Rückäußerungen Ihrer Gläubiger ist ein Ergebnis schon innerhalb von 3-6 Wochen möglich!

Selbstverständlich können Sie auch einen Termin in unserem Büro in Wiesbaden vereinbaren.

Anhand Ihrer Angaben erstellen wir Ihnen einen konkreten Vorschlag, welches Entschuldungsverfahren sich für Sie eignet.

Welche Kosten entstehen dabei?

Bei einem Anspruch auf Beratungshilfe ist unsere Tätigkeit kostenfrei, den Antrag können wir im Ersttermin für Sie anfertigen.

Die Kosten der Tätigkeit betragen bei bis zu 5 Gläubigern 299 €, bei bis zu 11 Gläubigern 349 €, bei bis zu 15 Gläubigern 449 €, bei bis zu 20 Gläubigern 499 €. Erfasst sind damit die Kosten für die Erstellung des Insolvenzantrages und mögliche Nachfragen bis zur Verfahrenseröffnung. Bei 20 oder mehr Gläubigern können Sie die Kosten vorher gerne verbindlich anfragen, gleiches gilt für Anträge auf Regelinsolvenz oder sonstige Tätigkeiten. Bei besonders aufwendigen Vergleichsverhadlungen können sich die Kosten noch erhöhen, soweit ein Antrag von Ihnen nicht fristgerecht bei Gericht eingereicht wird können ebenfalls neue Kosten entstehen, dies gilt dann auch im Fall, dass zunächst auf Basis von Beratungshilfe abgerechnet wurde.

In den oben genannten Preisen sind folgende Tätigkeiten enthalten:

  • Sichtung und Sortierung Ihrer Unterlagen

  • Anschreiben an alle Gläubiger zur Ermittlung der Forderungshöhe

  • Erstellung eines Schuldenbereinigungsplanes nach Ihren Möglichkeiten, falls Sie keine Zahlungen an die Gläubiger leisten können wird ein Nullplan erstellt

  • Verhandlungen mit Ihren Gläubigern über den Schuldenbereinigungsplan

  • Bei einer Ablehnung des Schuldenbereinigungsplans erhalten Sie einen unterschriftsreifen Insolvenzantrag inklusive Abschlussbescheinigung, Antrag auf Kostenstundung und Restschuldbefreiung welchen Sie nur noch an das Gericht senden müssen

  • falls notwendig erhalten Sie eine P-Konto-Bescheinigung

Was ist nicht enthalten?

  • Die Kosten von umfangreichen Nachverhandlungen, z.B. weil sich Ihre finanziellen Möglichkeiten geändert haben oder die Gläubiger mehrfach Vorschläge ablehnen

  • Ratenvereinbarungen mit Gläubigern deren Forderung nicht von einer Restschuldbefreiung erfasst ist

  • Die Vertretung während des laufenden Insolvenzverfahrens oder im Rahmen einer Zustimmungsersetzung

Sie können die Kosten auch in Raten zahlen, aus rechtlichen Gründen kann der Insolvenzantrag allerdings erst nach deren vollständigen Zahlung übersandt werden.

Wir wissen, dass Sie kein Geld zu verschenken haben.

  • Sie zahlen bei uns keine Kosten für die Kontoführung, da Sie die Beträge selbst überweisen.

  • Sie erhalten vorab eine detaillierte Honorarvereinbarung, in der alle Kosten aufgeführt sind.

  • Sie zahlen keine Zusatzkosten für Finanzdienstleister!

  • Sie haben die Möglichkeit, in Raten zu zahlen.